Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Wunddokumentationsapp „Rosy“

  1. Geltungsbereich 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DITRAMET GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Schilling, Am Waldstadion 5, 07937 Zeulenroda-Triebes (nachfolgend „Lizenzgeber“ oder „Anbieter“) und den Nutzern der Wunddokumentationsapp „Rosy“ (nachfolgend „Nutzer“ oder „Lizenznehmer“) über die Bereitstellung und Nutzung der Software. 

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Lizenzgeber ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. 

(3) Mit der Registrierung und Nutzung der App erkennt der Nutzer die Geltung dieser AGB an.

Vertragsgegenstand 

(1) Mit der Lizenz erwirbt der Lizenznehmer den Zugriff auf die Datenbank, welche er durch die Nutzung der App Rosy führt. Der Lizenznehmer kann diesen Zugang nutzen und entscheiden, welche Personen auf die Datenbank zugreifen dürfen. Wenn der Lizenznehmer mehr nachvollziehbare Zugänge für zusätzliche Nutzer benötigt (separate Zugänge zu den gleichen Daten), kann er diese kaufen. 

(2) Die Nutzung der App ist nur für den namentlich genannten Nutzer zulässig. Eine Weitergabe der Lizenz an Dritte ist nicht gestattet. 

(3) Für die Nutzung der App ist zur Synchronisation eine stabile Internetverbindung erforderlich. Der Lizenznehmer ist für die Verbindung, ihre Qualität und Sicherheit selbst verantwortlich.

Preisdefinition und Zahlungsbedingungen 

(1) Die Lizenzgebühr ist paketabhängig und wird monatlich berechnet. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu leisten. 

(2) Zahlungen erfolgen per Einzug. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des hinterlegten Bankkontos zu sorgen. Sollte das Konto nicht ausreichend gedeckt sein, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. 

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Lizenzgeber berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben.

Datenschutz 

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, zu behandeln und zu schützen. 

(2) Der Lizenzgeber und die beauftragten Supportunternehmen sind zur Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zu Supportzwecken befugt. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieser AGB und wird zwischen den Parteien separat abgeschlossen. 

(3) Der Datenspeicherort liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers.

Verwendungszweck 

(1) Die Software dient ausschließlich der Dokumentation von Gesundheitsdaten, medizinischen Leistungen und der Bestellung von Medizinprodukten. Eine zweckfremde Nutzung ist untersagt. 

(2) Bestellungen über die App erfolgen nach den AGB des jeweiligen Händlers. Für Bestellungen übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung.

Nutzungsbedingungen 

(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software gemäß den Anweisungen des Lizenzgebers zu nutzen. Jegliche Modifikationen, Reverse Engineering, Dekompilierung oder Entschlüsselung der Software sind untersagt. 

(2) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Nutzung der App zu überwachen, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicherzustellen.

Wartung und Updates 

(1) Der Lizenzgeber ist verantwortlich für die regelmäßige Wartung und Aktualisierung der Software während der Vertragslaufzeit. Dies schließt die Behebung von Fehlern und Sicherheitslücken ein. 

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Lizenznehmer mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Ungeplante Wartungsarbeiten werden dem Lizenznehmer so schnell wie möglich nach Auftreten der Notwendigkeit mitgeteilt.

Haftung und Gewährleistung 

(1) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Modifikationen oder Drittanbieter-Software verursacht werden. 

(2) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß den technischen Spezifikationen funktioniert. Die Software ist kein Medizinprodukt. Eine Haftung für Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der Software ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um zwingende Haftungstatbestände wie Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist oder Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. 

(3) Die Haftung des Lizenzgebers ist zudem auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 

(4) Die App wird ohne Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt.

Urheberrechte 

(1) Alle Inhalte der App unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Lizenz zu verwenden. Jegliche Reproduktion, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist untersagt. 

(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die diese Rechte verletzen könnten.

Service Level Agreements (SLAs) 

(1) Definitionen

einfacher Support (1st Level): 

Beantwortung allgemeiner Anfragen: Unterstützung bei Fragen zur Nutzung der App, z.B. wie bestimmte Funktionen genutzt werden oder wie die App eingerichtet wird, fachliche Fragen

Fehlerdiagnose und -behebung: Unterstützung bei der Identifizierung und Behebung einfacher technischer Probleme, z.B. wenn die App nicht startet oder Fehlermeldungen angezeigt werden.

Passwort- und Kontoverwaltung: Unterstützung bei der Wiederherstellung oder Zurücksetzung von Passwörtern sowie bei der Verwaltung von Benutzerkonten.

Anleitung zur Dokumentation: Unterstützung beim Dokumentieren von Wunden, z.B. wie Fotos hinzugefügt, Daten eingegeben und Berichte erstellt werden.

Schulung und Anleitung: Bereitstellung grundlegender Anleitungen oder Schulungen zur effektiven Nutzung der App, ggf. durch Erklärungen oder Tutorials.

Update- und Upgrade-Hilfe: Unterstützung beim Installieren von Updates oder Upgrades der App und Erklärung der neuen Funktionen oder Änderungen.

Fehlerprotokolle sammeln: Falls erforderlich, Sammeln und Weiterleiten von Fehlermeldungen oder Logs an den 2nd Level Support für tiefere Analysen.

Zugriffsprobleme lösen: Hilfe bei Problemen mit der App-Nutzung aufgrund von Zugriffs- oder Berechtigungsproblemen.

komplexer Support (2nd Level):

Tiefere Fehleranalyse: Untersuchung und Behebung komplexer technischer Probleme, die nicht durch einfache Fehlerbehebung gelöst werden können, einschließlich der Analyse von Logdateien und Fehlermeldungen.

System- und Anwendungsdiagnose: Durchführung umfassender Diagnosetests zur Identifizierung von Fehlern oder Leistungsproblemen innerhalb der App oder des gesamten Systems.

Konfigurations- und Integrationsprobleme lösen: Unterstützung bei der Konfiguration der App für spezifische Anforderungen und Behebung von Integrationsproblemen mit anderen Systemen oder Datenbanken.

Datenbank-Management: Verwaltung und Fehlerbehebung bei Problemen im Zusammenhang mit der Datenbank, z.B. bei Dateninkonsistenzen oder beim Wiederherstellen von Daten.

Customizing und Anpassungen: Durchführung oder Unterstützung bei der Anpassung und Erweiterung der App, z.B. durch das Erstellen oder Modifizieren von Berichten oder das Hinzufügen neuer Funktionen gemäß den Anforderungen des Kunden.

Performance-Optimierung: Analyse und Verbesserung der Leistungsprobleme der App, wie lange Ladezeiten oder hohe Systemanforderungen.

Sicherheitsanalysen und -maßnahmen: Überprüfung und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der App, Behebung von Sicherheitsanfälligkeiten und Sicherstellung der Datenintegrität und -schutz.

Koordination mit Entwicklern: Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung, um Bugs zu melden, Fehlfunktionen zu klären und Anforderungen für zukünftige Updates oder Patches zu sammeln.

Kundenspezifische Anfragen bearbeiten: Unterstützung bei maßgeschneiderten Lösungen für spezielle Anforderungen von Kunden, die über die Standardfunktionalitäten der App hinausgehen.

Langfristige Problemlösungsstrategien entwickeln: Erstellung von langfristigen Lösungen und Strategien zur Vermeidung von wiederkehrenden Problemen oder zur Verbesserung der allgemeinen Systemstabilität.

Releases und Rollouts unterstützen: Hilfe bei der Planung und Durchführung von neuen Software-Releases oder großen Updates, einschließlich Tests und Kommunikation mit den Nutzern.

(2) Reaktionszeit 

1st Level Support (ADRAG GmbH): Der 1st Level Support wird sicherstellen, dass fachliche und technische Anfragen innerhalb von 4 Stunden nach Eingang innerhalb des Zeitraums von 9-15 Uhr an regulären Arbeitstagen bearbeitet werden. Anfragen, die außerhalb dieser Zeiten oder an Wochenenden und Feiertagen eingehen, werden am nächsten regulären Arbeitstag bearbeitet. 

2nd Level Support (ADRAG GmbH und ad systemhaus GmbH): Der 2nd Level Support wird sicherstellen, dass kleinere Anfragen innerhalb von 16 Stunden nach Eskalation durch den 1st Level Support an regulären Arbeitstagen bearbeitet werden.

(3) Lösungszeit1st Level Support: Der 1st Level Support wird sicherstellen, dass einfache Anfragen und Probleme innerhalb von 24 Stunden nach Eingang gelöst werden. Eine „einfache“ Anfrage oder ein „einfaches“ Problem ist eine Angelegenheit, die ohne umfangreiche technische Analyse oder Änderungen gelöst werden kann. – 2nd Level Support: Der 2nd Level Support wird sicherstellen, dass komplexere Anfragen und Probleme innerhalb von 72 Stunden nach Eskalation durch den 1st Level Support gelöst werden. Ein „komplexes“ Problem ist eine Angelegenheit, die eine tiefere technische Analyse oder eine Änderung der Systemkonfiguration erfordert.

(4) Verfügbarkeit – Der Lizenzgeber gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 95 % während der regulären Betriebszeiten (Montag bis Freitag, 8-18 Uhr MEZ, außer an Feiertagen). – Falls die Verfügbarkeit unter 95 % fällt, hat der Lizenznehmer das Recht, eine anteilige Rückerstattung der monatlichen Lizenzgebühr zu verlangen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern die Nichterfüllung wiederholt auftritt und der Lizenzgeber nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums Abhilfe schafft. – Geplante Wartungsarbeiten werden dem Lizenznehmer mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Diese Wartungsarbeiten werden vorzugsweise außerhalb der regulären Betriebszeiten durchgeführt.

(5) Eskalationsprozess – Falls ein Supportfall nicht innerhalb der definierten Reaktions- und Lösungszeiten bearbeitet wird, hat der Lizenznehmer das Recht, den Fall zu eskalieren. – Eskalierte Fälle werden automatisch an die nächste Eskalationsstufe weitergeleitet, um eine schnelle Lösung sicherzustellen. Jede Eskalationsstufe hat maximal 24 Stunden Zeit, um den Fall zu bearbeiten, bevor er an die nächste Stufe weitergeleitet wird.

(6) Reporting – Der Lizenzgeber wird regelmäßige Berichte über die Supportaktivitäten und die Einhaltung der SLAs bereitstellen. Diese Berichte werden dem Lizenznehmer auf Wunsch zugestellt.

(7) Änderungen der SLAs – Änderungen oder Ergänzungen dieser SLAs können nur mit schriftlicher Zustimmung beider Vertragsparteien vorgenommen werden. Die Zustimmung kann per E-Mail erfolgen, muss jedoch ausdrücklich erklärt werden und sollte auf den jeweiligen AGB oder dem Nutzungsvertrag verweisen, um Teil des gesamten Vertragsverhältnisses zu werden.

Vertragslaufzeit und Kündigung 

(1) Der Vertrag wird zuerst für ein Jahr geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Sollte nichts anderes vereinbart werden, ist der erste Abrechnungszeitraum ein Jahr und die folgenden ein Monat.

(2) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. 

(3) Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer die Software herunterlädt oder in sonstiger Weise auf die Software zugreift.

Widerrufsrecht 

(1) Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. 

(2) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Software angepasst wurde.

Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Greiz.

Streitbeilegung 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Lizenzgeber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung*